Pfälzischer Kanu-Verband e.V.

PKV-Kanu-Schule

Kontakt:

Dieter Herding        --- dherding@t-online.de       Tel  0621 – 665 883

Jörn von zur Mühlen --- pkv-kanuschule@web.de    Tel  0631 – 444 84

 

22. November 2004

Die Nutzungsbedingungen für die Homepage

 

 

 

REGELUNGEN FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG

 

„Fachübungsleiter Kanu / Breiten- und Freizeitsport“

 

 

I.   Für die Neuausbildung sind folgende Festlegungen getroffen:

 

1.  Der vorgesehene Ausbildungslehrgang wird mit ca. zwölf Teilnehmern angesetzt. Er ist in seiner Gesamtheit zu absolvieren.

 

2.  Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung (Formular) über die Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch den PKV erforderlich. 

 

3.  Mit der Anmeldung ist vom meldenden Verein pro Teilnehmer die Gesamtteilnehmergebühr (unter Angabe des vollständigen Teilnehmernamens und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg) auf das Konto der Verbandskasse einzuzahlen. Die Gebühr beträgt 300,--€ .

(Pfälzischer Kanu-Verband / Kto. 24 002 55 44 / Sparkasse Rhein-Haardt / BLZ 546 512 40).

 

4.  Nur solche Anmeldungen, für die die Anmeldegebühr rechtzeitig eingegangen ist, werden bearbeitet.

 

5.  Nach Eingang aller Meldungen wird eine entsprechende Liste erstellt. Den Vereinen wird danach mitgeteilt, wer zum Lehrgang zugelassen worden ist. Gegebenenfalls bereits eingezahlte Anmeldegebühren für Kandidaten, die nicht berücksichtigt werden können, werden zurückerstattet.

 

6.  Die eingezahlten Teilnehmergebühren für Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird (siehe unten), verfallen und werden nicht zurückerstattet. 

 

7.  Zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren hat jeder Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.), Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen.

 

8.  Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung (Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen, Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren und zu finanzieren. 

 

9.  Zu Lehrgängen und Veranstaltungen müssen die Ausbildungsvoraussetzungen des DKV sowie die Zusatzregelungen des PKV erfüllt werden:
 

Ausbildungsvoraussetzungen (gemäß der Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Deutschen Kanu-Verbandes / vom 20.04.2001):

 

A:  Formale Voraussetzungen:


1.  Mitgliedschaft in einem Verein des DSB
2.  DLRG Grundschein oder vergleichbare Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
3.  Erste-Hilfe-Ausbildung über mindestens 8 Doppelstunden (nicht älter als 2 Jahre)
4.  Vollendung des 16.Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung
5.  Lizenzerteilung erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres
6.  Anmeldung durch den Verein

B:  Individuelle Voraussetzungen:

1.  Beherrschen der Kanusport-Grundtechniken auf bewegtem Wasser
2.  Vorerfahrungen im Bereich der Vermittlung im Kanusport

Die Kontrolle der individuellen Voraussetzungen erfolgt durch eine Prüfung oder über eine, die Ausbildung begleitende Überprüfung.

C:  Der PKV bzw. die PKV-Kanuschule legte ergänzend fest: 


1.  Ein Teilnehmer muss mindestens die Kanu-technischen Fertigkeiten beherrschen, die für die Befahrung der im jeweiligen Lehrgang vorgesehenen Gewässer erforderlich sind.

2.  Ein Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Ausbildung mindestens 17 Jahre alt sein.

3.  Ein Teilnehmer muss zu Lehrgangbeginn den „Freischwimmer“ nachweisen und über sehr gute Schwimmfertigkeiten verfügen. Bis zu Beginn der fachlichen Abschlussprüfung muss der DLRG Grundschein oder eine vergleichbare Ausbildung (vgl. oben) nachgewiesen werden.


Ferner gilt:
Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung zwingend Folge zu leisten, andernfalls ein Ausschluss aus der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann.

 

10.  Der PKV-Verbandstag hat beschlossen (23.02.2002), dass für bis zu zwölf Teilnehmern der Ausbildung den jeweils betroffenen pfälzischen Vereinen ein Zuschuss von einem Drittel der PKV-Gebühr gewährt wird. Diesen anteiligen Betrag erstattet der PKV nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs an die jeweiligen Vereine zurück. Für die Zulassung zum Lehrgang wurde festgelegt, dass ein Proporz der Mitgliedermeldungen der Vereine zur Klärung der Teilnahmeberechtigung berücksichtigt wird. D.h., der Verein mit der größeren Anzahl beim PKV gemeldeter erwachsener Kanu-Mitglieder hat in der Berücksichtigung Vorrang. Für Teilnehmer, die nicht über einen Mitgliedsverein des PKV angemeldet werden, wird kein Zuschuss gezahlt.

 

11.  Da die Teilnehmer an den Aus- und Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, werden sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen Aufgaben und Einsätzen herangezogen, um diese Fertigkeiten zu erlernen und zu erproben. Dies entspricht auch den DKV-Ausbildungsrichtlinien.

 

 

II.   REGELUNGEN FÜR DIE ÜL-/TRAINER-C-FORTBILDUNG

 

Für Übungsleiter bzw. Trainer-C, die zur Fortbildung anstehen, gelten im Prinzip für die Lehrgangsteilnahme die gleichen Regularien wie für die Ausbildung.

Wird im Rahmen der Lizenzverlängerung an einer Veranstaltung des Neu-Ausbildungskurses teilgenommen, sind folgende zusätzliche Besonderheiten zu beachten:

 

1.  Jedem Abschnitt des Kurssystems ist ein bestimmtes Stundenkontingent zugeordnet. Die Anzahl der Stundenkontingente kann von Lehrgangsabschnitt zu Lehrgangsabschnitt variieren. Für die Verlängerungsbestätigung kann jeweils nur die Stundenanzahl bestätigt werden, die für den entsprechenden Lehrgangsabschnitt vordefiniert worden ist. Es können nicht einzelne Stundenteilnahmen gebucht, sondern nur ganze Lehrgangsabschnitte absolviert werden. (Dies ist erforderlich, um den Lehrgangsbetrieb in geordneten Bahnen sicherstellen zu können).

 

2.  Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung darüber zu informieren, wie viele Stunden für die jeweiligen Abschnitte angesetzt sind. 

 

3.  In der Fortbildung ist bei der Teilnahme an den Lehrgangsabschnitten pro Stunde eine Teilnehmergebühr von 5.--Euro zu entrichten. Da die Lehrgangsabschnitte in der Stundenzahl variieren können, werden die zu entrichtenden Teilnehmergebühren auch Lehrgangsabschnittsweise unterschiedlich hoch anfallen.

 

4.  Um an einer Fortbildung teilnehmen zu können, ist in einer Voranfrage vor der eigentlichen Anmeldung zu klären, ob für den gewünschten Lehrgangsabschnitt noch ein Platz frei ist. Mit dieser Bestätigung erhält der Fortbildungsteilnehmer die Anzahl der für den Lehrgangsabschnitt festgesetzten Stunden und die damit anfallende Teilnehmergebühr mitgeteilt.

 

5.  Die Anmeldeformalitäten sind dann in gleicher Weise wie bei der Neuausbildung abzuwickeln (siehe oben / Anmeldung über den Verein mit Einzahlung auf das Konto, Anmeldebestätigung durch den Verband.

 

6.  Die Teilnahme an der Fortbildung wird durch den PKV bestätigt.

 

7.  Für die Fortbildung wird seitens des PKV kein Zuschuss gewährt.

 

 

III.   REGELUNGEN Für VERLÄNGERUNG VON LIZENZEN 
(Übungsleiter-C, Trainer-C,-B,-A  etc.):

 

1.  Grundsätzlich gelten zur Verlängerung/Fortschreibungen von Lizenzen die „Rahmenrichtlinien Aus- und Fortbildung“ des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. bzw. des Sportbundes Pfalz.

 

2.  Jeder Übungsleiter / Trainer hat selbst die Laufzeit seiner Lizenz zu überwachen und sich rechtzeitig vor deren Ablauf um die entsprechende Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu kümmern.

 

3.  Übungsleiter-C-/ Trainer-C-Lizenzen werden auf vier Jahre erteilt. In diesem Zeitraum sind 15 Stunden Fortbildung zu erbringen und zu belegen. Der PKV legte fest, dass davon mindestens 10 Stunden Kanu-fachspezifisch sein müssen.

 

4.  Der Antrag zur Lizenzverlängerung muss zusammen mit dem Übungsleiter- bzw. Trainerausweis und den Fortbildungsnachweisen beim Pfälzischen Kanu-Verband eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bestätigung und Weitergabe an den Sportbund Pfalz. Nach Eintrag des Verlängerungsvermerk durch den Sportbund wird der Ausweis vom Sportbund direkt an den Übungsleiter / Trainer zugestellt.

Auf die Angabe der richtigen und aktuellen Adresse bei den Antragsunterlagen ist zu achten !

 

5.  Für bereits abgelaufene Lizenzen gelten besondere Bestimmungen des Deutschen Kanu-Verbandes bzw. des Sportbundes.

 

6.  Weitere Einzelheiten sind zu erfragen bei Jörn von zur Mühlen   pkv-kanupfalz@web

 

 

IV.   SONDERFÄLLE

 

Treten Sonderfälle oder Sondersituationen auf, setze man sich bitte mit

Jörn von zur Mühlen (pkv-kanupfalz@web   Tel. 0631/444 84 ) in Verbindung. 

 

 

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Anmeldungen

 

Anmeldungen Neuausbildung:

 

Stichtag für die Anmeldungen ist der 31.12.2004.

Interessenten melden sich bitte ÜBER Ihren VEREIN direkt an bei:

Dieter Herding              dherding@t-online.de      Tel  0621-66 58 83   oder

Jörn von zur Mühlen     pkv-kanuschule@web.de bzw.  0631 – 444 84)

 

Verbandskonto für die Teilnehmergebühren:

Pfälzischer Kanu-Verband / Sparkasse Rhein-Haardt (BLZ 546 512 40), Konto-Nr. 24 002 55 44

 

KL, den 22.11.2004 --- gez. Jörn von zur Mühlen