REGELUNGEN
FÜR DIE AUS- UND FORTBILDUNG
„Fachübungsleiter Kanu / Breiten-
und Freizeitsport“
I. Für die Neuausbildung sind folgende Festlegungen
getroffen:
1. Der vorgesehene Ausbildungslehrgang wird mit
ca. zwölf Teilnehmern angesetzt. Er ist in seiner Gesamtheit zu absolvieren.
2. Für die Teilnahme ist eine schriftliche
Anmeldung (Formular) über die
Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der
Teilnahmeberechtigung durch den PKV erforderlich.
3. Mit der Anmeldung ist vom meldenden Verein
pro Teilnehmer die Gesamtteilnehmergebühr (unter Angabe des vollständigen
Teilnehmernamens und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg) auf das Konto
der Verbandskasse einzuzahlen. Die Gebühr beträgt 300,--€
.
(Pfälzischer
Kanu-Verband / Kto. 24 002 55 44 / Sparkasse
Rhein-Haardt / BLZ 546 512 40).
4. Nur solche Anmeldungen, für die die
Anmeldegebühr rechtzeitig eingegangen ist, werden bearbeitet.
5. Nach Eingang aller Meldungen wird eine entsprechende
Liste erstellt. Den Vereinen wird danach mitgeteilt, wer zum Lehrgang
zugelassen worden ist. Gegebenenfalls bereits eingezahlte Anmeldegebühren für
Kandidaten, die nicht berücksichtigt werden können, werden zurückerstattet.
6. Die eingezahlten Teilnehmergebühren für
Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht
bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird
(siehe unten), verfallen und werden nicht zurückerstattet.
7. Zusätzlich zu den Lehrgangsgebühren hat
jeder Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.),
Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen.
8. Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät
und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und
Sicherheitsausrüstung (Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen,
Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind vom
Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen
entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu
organisieren und zu finanzieren.
9. Zu Lehrgängen und Veranstaltungen müssen
die Ausbildungsvoraussetzungen des DKV sowie die Zusatzregelungen des PKV
erfüllt werden:
Ausbildungsvoraussetzungen
(gemäß der Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
des Deutschen Kanu-Verbandes / vom 20.04.2001):
A: Formale Voraussetzungen:
1. Mitgliedschaft in einem Verein des DSB
2. DLRG
Grundschein oder vergleichbare Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
3. Erste-Hilfe-Ausbildung
über mindestens 8 Doppelstunden (nicht älter als 2 Jahre)
4. Vollendung
des 16.Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung
5. Lizenzerteilung
erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres
6. Anmeldung
durch den Verein
B: Individuelle Voraussetzungen:
1. Beherrschen der
Kanusport-Grundtechniken auf bewegtem Wasser
2. Vorerfahrungen im Bereich der Vermittlung im Kanusport
Die Kontrolle der individuellen Voraussetzungen erfolgt durch eine
Prüfung oder über eine, die Ausbildung begleitende Überprüfung.
C: Der PKV bzw. die PKV-Kanuschule legte
ergänzend fest:
1. Ein Teilnehmer muss
mindestens die Kanu-technischen Fertigkeiten beherrschen, die für die
Befahrung der im jeweiligen Lehrgang vorgesehenen Gewässer erforderlich
sind.
2. Ein Teilnehmer muss zum
Zeitpunkt der Ausbildung mindestens 17 Jahre alt sein.
3.
Ein Teilnehmer muss zu
Lehrgangbeginn den „Freischwimmer“ nachweisen und über sehr
gute Schwimmfertigkeiten verfügen. Bis zu Beginn der fachlichen
Abschlussprüfung muss der DLRG Grundschein oder eine vergleichbare
Ausbildung (vgl. oben) nachgewiesen werden.
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Ferner gilt:
Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Weisungen der
Lehrgangsleitung zwingend Folge zu leisten, andernfalls ein Ausschluss aus
der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann.
10. Der PKV-Verbandstag hat beschlossen
(23.02.2002), dass für bis zu zwölf Teilnehmern der
Ausbildung den jeweils betroffenen pfälzischen Vereinen ein Zuschuss von
einem Drittel der PKV-Gebühr gewährt wird. Diesen anteiligen Betrag erstattet
der PKV nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs an die jeweiligen Vereine
zurück. Für die Zulassung zum Lehrgang wurde festgelegt, dass ein Proporz der
Mitgliedermeldungen der Vereine zur Klärung der Teilnahmeberechtigung
berücksichtigt wird. D.h., der Verein mit der größeren Anzahl beim PKV
gemeldeter erwachsener Kanu-Mitglieder hat in der Berücksichtigung Vorrang.
Für Teilnehmer, die nicht über einen Mitgliedsverein des PKV angemeldet
werden, wird kein Zuschuss gezahlt.
11. Da die Teilnehmer an den Aus- und
Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen
entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, werden sie bereits im Rahmen der
Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen Aufgaben und Einsätzen herangezogen,
um diese Fertigkeiten zu erlernen und zu erproben. Dies entspricht auch den
DKV-Ausbildungsrichtlinien.
II. REGELUNGEN FÜR
DIE ÜL-/TRAINER-C-FORTBILDUNG
Für Übungsleiter
bzw. Trainer-C, die zur Fortbildung anstehen,
gelten im Prinzip für die Lehrgangsteilnahme die gleichen Regularien
wie für die Ausbildung.
Wird im Rahmen der
Lizenzverlängerung an einer Veranstaltung des Neu-Ausbildungskurses
teilgenommen, sind folgende zusätzliche Besonderheiten zu beachten:
1. Jedem Abschnitt des Kurssystems ist ein
bestimmtes Stundenkontingent zugeordnet. Die Anzahl der Stundenkontingente
kann von Lehrgangsabschnitt zu Lehrgangsabschnitt variieren. Für die
Verlängerungsbestätigung kann jeweils nur die Stundenanzahl bestätigt werden,
die für den entsprechenden Lehrgangsabschnitt vordefiniert worden ist. Es
können nicht einzelne Stundenteilnahmen gebucht, sondern nur ganze
Lehrgangsabschnitte absolviert werden. (Dies ist erforderlich, um den
Lehrgangsbetrieb in geordneten Bahnen sicherstellen zu können).
2. Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung
darüber zu informieren, wie viele Stunden für die jeweiligen Abschnitte
angesetzt sind.
3. In der Fortbildung ist bei der Teilnahme an
den Lehrgangsabschnitten pro Stunde eine Teilnehmergebühr von 5.--Euro zu
entrichten. Da die Lehrgangsabschnitte in der Stundenzahl variieren können,
werden die zu entrichtenden Teilnehmergebühren auch Lehrgangsabschnittsweise
unterschiedlich hoch anfallen.
4. Um an einer Fortbildung teilnehmen zu
können, ist in einer Voranfrage vor der eigentlichen Anmeldung zu klären, ob
für den gewünschten Lehrgangsabschnitt noch ein Platz frei ist. Mit dieser
Bestätigung erhält der Fortbildungsteilnehmer die Anzahl der für den
Lehrgangsabschnitt festgesetzten Stunden und die damit anfallende
Teilnehmergebühr mitgeteilt.
5. Die Anmeldeformalitäten sind dann in
gleicher Weise wie bei der Neuausbildung abzuwickeln (siehe oben / Anmeldung
über den Verein mit Einzahlung auf das Konto, Anmeldebestätigung durch den
Verband.
6. Die Teilnahme an der Fortbildung wird durch
den PKV bestätigt.
7. Für die Fortbildung wird seitens des PKV
kein Zuschuss gewährt.
III. REGELUNGEN Für VERLÄNGERUNG VON
LIZENZEN
(Übungsleiter-C, Trainer-C,-B,-A
etc.):
1. Grundsätzlich
gelten zur Verlängerung/Fortschreibungen von Lizenzen die „Rahmenrichtlinien
Aus- und Fortbildung“ des Deutschen Kanu-Verbandes e.V. bzw. des
Sportbundes Pfalz.
2. Jeder Übungsleiter / Trainer hat selbst die
Laufzeit seiner Lizenz zu überwachen und sich rechtzeitig vor deren Ablauf um
die entsprechende Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu kümmern.
3. Übungsleiter-C-/ Trainer-C-Lizenzen
werden auf vier Jahre erteilt. In diesem Zeitraum sind 15 Stunden Fortbildung
zu erbringen und zu belegen. Der PKV legte fest, dass davon mindestens 10 Stunden Kanu-fachspezifisch sein müssen.
4. Der Antrag zur
Lizenzverlängerung muss zusammen mit dem Übungsleiter- bzw. Trainerausweis und
den Fortbildungsnachweisen beim Pfälzischen Kanu-Verband eingereicht werden.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bestätigung und Weitergabe an den Sportbund
Pfalz. Nach Eintrag des Verlängerungsvermerk durch
den Sportbund wird der Ausweis vom Sportbund direkt an den Übungsleiter /
Trainer zugestellt.
Auf die Angabe der richtigen und aktuellen Adresse bei den
Antragsunterlagen ist zu achten !
5. Für bereits
abgelaufene Lizenzen gelten besondere Bestimmungen des Deutschen
Kanu-Verbandes bzw. des Sportbundes.
6. Weitere
Einzelheiten sind zu erfragen bei Jörn von zur Mühlen pkv-kanupfalz@web
IV. SONDERFÄLLE
Treten Sonderfälle oder Sondersituationen auf, setze man
sich bitte mit
Jörn von zur Mühlen (pkv-kanupfalz@web
Tel. 0631/444 84 ) in Verbindung.
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Anmeldungen
Anmeldungen Neuausbildung:
Stichtag
für die Anmeldungen ist der 31.12.2004.
Interessenten
melden sich bitte ÜBER Ihren VEREIN direkt an bei:
Dieter
Herding dherding@t-online.de Tel
0621-66 58 83 oder
Jörn
von zur Mühlen pkv-kanuschule@web.de bzw. 0631 – 444
84)
Verbandskonto für
die Teilnehmergebühren:
Pfälzischer
Kanu-Verband / Sparkasse Rhein-Haardt (BLZ 546 512 40), Konto-Nr.
24 002 55 44
KL,
den 22.11.2004 --- gez. Jörn von zur Mühlen
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