Pfälzischer Kanu-Verband e.V.

PKV-Kanu-Schule

Kontakt:

Dieter Herding        --- dherding@t-online.de       Tel  0621 – 665 883

Jörn von zur Mühlen --- pkv-kanuschule@web.de    Tel  0631 – 444 84

 

03. Dezember 2005  /  22. Oktober 2009

Die Nutzungsbedingungen für die Homepage

 

 

HINWEIS / 22.10.2009:

Die nachfolgenden Informationen werden derzeit überarbeitet und aktualisiert.

 

 

 

REGELUNGEN des Deutschen Kanu-Verbandes
zur
WIEDERAUFFRISCHUNG UNGÜLTIGER LIZENZEN

 

 

 

1. Fachübungsleiter/in C-Lizenz, Trainer/in C-Lizenz

 

      Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

 

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um drei Jahre verlängert.

 

      Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

 

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten um weitere vier Jahre verlängert.

 

      Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre

 

In diesen Fällen können „Wiedereinsteiger-Programme“ angeboten werden. Der Umfang dieser „Wiedereinsteiger-Programme“ beträgt 45 Unterrichtseinheiten. Alternativ ist die Möglichkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung im Einzelfall zu prüfen.

 

      Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre

 

Hier wird empfohlen, in der Regel die gesamte Ausbildung zu wiederholen.

 

 

2. Fachübungsleiter/in B-Lizenz, Trainer/in B-Lizenz

 

       Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um zwei Jahre verlängert.

Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann nach Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung eine Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. Die zurückgestufte Lizenz hat dann eine Gültigkeit von vier Jahren.

       Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert. Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Tätigkeit mit mindestens D-Kadersportlern bzw. eine entsprechende Tätigkeit als Fachübungsleiter/in B geleistet wird. Den Nachweis der Tätigkeit hat der / die Lizenzinhaber/in zu erbringen. Der Nachweis erfolgt formlos und ist vom Ausbildungsverantwortlichen des LKV zu bestätigen. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann nach Teilnahme an der Fortbildung auch eine Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. In diesem Fall wird die zurückgestufte Lizenz für drei Jahre verlängert.

      Fortbildung im dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert. Um den Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten zu erreichen, kann hilfsweise die Teilnahme an einem Kader-Lehrgang des Deutschen Kanu-Verbandes angerechnet werden. Zusätzlich hat der / die Lizenzinhaber/in den Nachweis zu erbringen, dass sie / er mit mindestens D-Kadersportlern arbeitet bzw. eine entsprechende Tätigkeit als Fachübungsleiter/in B ausgeübt wird. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann nach Teilnahme an einer Fortbildung auch eine Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. Die Gültigkeit der zurückgestuften Lizenz beträgt dann zwei Jahre.

 

      Fortbildung im vierten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

 

Der / Die Lizenzinhaber/in muss die komplette Ausbildung wiederholen. Hilfsweise kann die Lizenz zurückgestuft werden. In diesem Falle ist eine Fortbildungsveranstaltung von dreißig Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die Gültigkeit der zurückgestuften Lizenz beträgt dann ein Jahr.

 

 

3.  Trainer/in A-Lizenz

 

       Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

 

Die Gültigkeit der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann eine Rückstufung der Lizenz nach Teilnahme an einer Fortbildung vorgenommen werden. In diesem Fall wird die zurückgestufte Lizenz um drei Jahre verlängert.

      Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

 

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert. Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Tätigkeit mit mindestens D-Kader-sportlern geleistet wird. Den Nachweis der Tätigkeit hat der / die Lizenzinhaber/in zu erbringen. Der Nachweis erfolgt formlos und ist vom / von der Ausbildungsverantwortlichen des LKV zu bestätigen. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann eine Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung von fünfzehn Unterrichtseinheiten wird die zurückgestufte Lizenz um zwei Jahre verlängert. Im dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit ist nur eine Rückstufung nach Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang möglich. Die Fortbildungsveranstaltung beträgt in diesem Fall fünfzehn Unterrichtseinheiten. Die B-Lizenz hat dann eine Gültigkeit von einem Jahr.