1. Fachübungsleiter/in C-Lizenz,
Trainer/in C-Lizenz
Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz
wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im
Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um drei Jahre verlängert.
Fortbildung im
zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz
wird nach dem erfolgreichem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im
Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten um weitere vier Jahre verlängert.
Überschreiten der
Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre
In diesen Fällen können
„Wiedereinsteiger-Programme“ angeboten werden. Der Umfang
dieser „Wiedereinsteiger-Programme“ beträgt 45 Unterrichtseinheiten.
Alternativ ist die Möglichkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung
im Einzelfall zu prüfen.
Überschreiten der
Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre
Hier wird empfohlen, in der Regel
die gesamte Ausbildung zu wiederholen.
2. Fachübungsleiter/in B-Lizenz,
Trainer/in B-Lizenz
Fortbildung im
ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten
um zwei Jahre verlängert.
Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann nach
Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung eine Rückstufung der Lizenz
vorgenommen werden. Die zurückgestufte Lizenz hat dann eine Gültigkeit von
vier Jahren.
Fortbildung im
zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten
um ein Jahr verlängert. Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass eine
Tätigkeit mit mindestens D-Kadersportlern bzw. eine entsprechende Tätigkeit
als Fachübungsleiter/in B geleistet wird. Den Nachweis der Tätigkeit hat
der / die Lizenzinhaber/in zu erbringen. Der Nachweis erfolgt formlos und
ist vom Ausbildungsverantwortlichen des LKV zu bestätigen. Auf Antrag der
Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann nach Teilnahme an der Fortbildung
auch eine Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. In diesem Fall wird
die zurückgestufte Lizenz für drei Jahre verlängert.
Fortbildung im
dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch
einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten
um ein Jahr verlängert. Um den Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten zu
erreichen, kann hilfsweise die Teilnahme an einem Kader-Lehrgang des
Deutschen Kanu-Verbandes angerechnet werden. Zusätzlich hat der / die
Lizenzinhaber/in den Nachweis zu erbringen, dass sie / er mit mindestens
D-Kadersportlern arbeitet bzw. eine entsprechende Tätigkeit als
Fachübungsleiter/in B ausgeübt wird. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des
Lizenzinhabers kann nach Teilnahme an einer Fortbildung auch eine
Rückstufung der Lizenz vorgenommen werden. Die Gültigkeit der
zurückgestuften Lizenz beträgt dann zwei Jahre.
Fortbildung im
vierten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Der / Die Lizenzinhaber/in muss
die komplette Ausbildung wiederholen. Hilfsweise kann die Lizenz zurückgestuft
werden. In diesem Falle ist eine Fortbildungsveranstaltung von dreißig
Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die Gültigkeit der zurückgestuften Lizenz
beträgt dann ein Jahr.
3. Trainer/in A-Lizenz
Fortbildung im
ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeit der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer
Fortbildungsveranstaltung im Umfang von fünfzehn Unterrichtseinheiten um
ein Jahr verlängert. Auf Antrag der Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann
eine Rückstufung der Lizenz nach Teilnahme an einer Fortbildung vorgenommen
werden. In diesem Fall wird die zurückgestufte Lizenz um drei Jahre
verlängert.
Fortbildung im
zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz
wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im
Umfang von dreißig Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert. Zusätzlich
ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Tätigkeit mit mindestens
D-Kader-sportlern geleistet wird. Den Nachweis der Tätigkeit hat der / die
Lizenzinhaber/in zu erbringen. Der Nachweis erfolgt formlos und ist vom /
von der Ausbildungsverantwortlichen des LKV zu bestätigen. Auf Antrag der
Lizenzinhaberin / des Lizenzinhabers kann eine Rückstufung der Lizenz
vorgenommen werden. Nach erfolgreichem Besuch einer
Fortbildungsveranstaltung von fünfzehn Unterrichtseinheiten wird die
zurückgestufte Lizenz um zwei Jahre verlängert. Im dritten Jahr nach Ablauf
der Gültigkeit ist nur eine Rückstufung nach Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang
möglich. Die Fortbildungsveranstaltung beträgt in diesem Fall fünfzehn
Unterrichtseinheiten. Die B-Lizenz hat dann eine Gültigkeit von einem Jahr.
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