Pfälzischer
Kanu-Verband e.V. / PKV-Kanuschule Kontakte und Anfragen: Jörn von
zur Mühlen / kanupfalz@web.de /
Tel 0176 – 209 37 446 Stand: 01. Januar 2023 Homepage - Nutzungsbedingungen |
Trainer-C-Kanu Neu-Ausbildung Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist für verschiedene
Kanu-Disziplinen möglich. Dieses sind u.a. die Disziplinen des
Kanu-Breiten- u. Freizeitsports(„Kanu-Wandersport“) und die des
Kanu-Leistungssports (z.B. Kanu-Rennsport, -Slalom,-Wildwasser,
-Drachenboot, -Polo, etc.). Gemäß den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen
Kanu-Verbandes sind jeweils mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE)
vorgesehen. Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist
im Pfälzischen Kanu-Verband in zwei
Teilen organisiert. Die Themenbereiche der „überfachlichen Grundausbildung“
umfassen 30 Unterrichtseinheiten (UE) und werden beim Sportbund Pfalz an
Wochenenden als ein dreitägiger und ein eintägiger Block (mit
„Lernerfolgskontrolle“) absolviert. Die Themenbereiche der Kanu-fachlichen
Ausbildung umfassen mindestens 90 UE und bestehen aus einer Kanu-fachlichen
Grundausbildung und Kanudisziplin-spezifischen Vertiefungen. Die Kanu-Ausbildung
ist modular aufgebaut und wird i.d.R. in vier bis max. fünf Wochenendblöcken
durchgeführt, ergänzt um e-Learning-UE in Heimarbeit. Die Kanu-Ausbildung
wird ebenfalls mit einer „Lernerfolgskontrolle/Prüfung“ abgeschlossen. Die Kanu-fachspezifische Ausbildung ist in der Regel in
Kursblöcken organisiert. (Durch die Erfordernisse der Corona-Pandemie,
aber auch die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten werden ggf. Teile
der Fachausbildung auch im online-Format via „zoom“ abgewickelt). Die
Kursblöcke sind alle als Pflichtveranstaltungen zu verstehen und die Präsenz
erforderlich. Die vorgesehenen Wochenendtermine sind im Kalender frei zu
halten. Die Lehrgangsblöcke beginnen ggf. auch freitags, jedoch nicht vor
17:00 Uhr und enden sonntags spätestens um 16:30 Uhr. Nicht alle Blöcke
umfassen jeweils den gesamten Zeitraum von Freitag bis Sonntag. Je nach Teilnehmerzahlen für die verschiedenen
Kanu-Disziplinen werden ggf. große Teile der Kanu-fachlichen Ausbildung über
die Kanu-Disziplinen hinweg gemeinsam durchgeführt, so dass auch Einblicke in
die jeweils anderen Kanu-Disziplinen gewonnen und vermittelt werden. Die
jeweiligen Kanudisziplin-spezifischen Blöcke umfassen letztlich jeweils ein
(oder ggf. zwei) Wochenende/n. Um die Trainer-C-Ausbildung
absolvieren zu können, sind gemäß den DKV-Ausbildungsrichtlinien bestimmte formale
und individuelle Voraussetzungen zu erfüllen, sowie ein schriftlicher
Ausbildungsantrag der entsendenden Stelle
(Heimatverein/Abteilung/Institution) des Teilnehmers erforderlich. Die Koordination liegt in Händen des PKV / PKV-Kanuschule. Details
der Abwicklung werden von der Lehrgangsleitung bekannt gegeben. Ausbildungsvoraussetzungen (hier klicken) Anmeldeformular (hier klicken) Informationen zum Anmeldeverfahren: 2. Für die Teilnahme ist eine schriftliche
Anmeldung (Formular) über die
Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der
Teilnahmezulassung durch den PKV erforderlich. Die PKV-Kanuschule entscheidet
über die Zulassung zur Ausbildung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine
Teilnahmezulassung. 3. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ist vom
meldenden Verein pro Teilnehmer die Gesamt-Teilnahmegebühr auf das Konto der
Verbandskasse einzuzahlen (unter Angabe des vollständigen Teilnehmernamens
und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg). Die Gebühr beträgt 300,--€
. Die Bankverbindung wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. 4. Es werden danach nur solche Anmeldungen
bearbeitet, deren Teilnahmegebühren unverzüglich
auf dem Verbandskonto eingegangen
sind. 5. Eingezahlte Teilnahmegebühren für
Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht
bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird, verfallen
und werden nicht(!!!) zurückerstattet. 6. Zusätzlich zur Teilnehmergebühr hat jeder
Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.),
Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen. Ggf. können
zusätzlich Kosten für Lehrmaterial anfallen. 7. Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät
und seine Ausrüstung selbst
verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung
(Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen, Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind
vom Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen
entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu
organisieren, zu finanzieren und zu verantworten. 8. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der
Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung uneingeschränkt Folge zu
leisten, andernfalls ein Ausschluss
aus der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann. 9. Da die Teilnehmer an den Aus- und
Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen
entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, können sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen
Aufgaben und Einsätzen herangezogen werden, um diese Fertigkeiten zu erlernen
und zu erproben. 11. Jede
Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle
ab. Die Lernerfolgskontrollen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“
gewertet. Die Ausbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle
durchgeführten Lernerfolgskontrollen mit „bestanden“ beurteilt sind. Bei
Nichtbestehen entscheidet das Lehrteam/die
Lehrgangsleitung über die Modalitäten einer Wiederholung. Bei Rückfragen:
Jörn von zur Mühlen (kanupfalz@web.de) / Stichwort „PKV / Tr-C-Ausbildung“ |
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