Pfälzischer Kanu-Verband e.V.  /  PKV-Kanuschule

Kontakte und Anfragen:

Jörn von zur Mühlen  /  kanupfalz@web.de  /  Tel  0176 – 209 37 446

 

Stand:  01. Januar 2020

 

Homepage - Nutzungsbedingungen

 

 

Trainer-C-Kanu Neu-Ausbildung

 

 

Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist für verschiedene Kanu-Disziplinen möglich. Dieses sind u.a. die Disziplinen des Kanu-Breiten- u. Freizeitsports(„Kanu-Wandersport“) und die des Kanu-Leistungssports (z.B. Kanu-Rennsport, -Slalom,-Wildwasser, -Drachenboot, -Polo, etc.). Gemäß den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes sind jeweils mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE) vorgesehen.

 

Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist im Pfälzischen Kanu-Verband in zwei Teilen organisiert. Die Themenbereiche der „überfachlichen Grundausbildung“ umfassen 30 Unterrichtseinheiten (UE) und werden beim Sportbund Pfalz an Wochenenden als ein dreitägiger und ein eintägiger Block (mit „Lernerfolgskontrolle“) absolviert. Die Themenbereiche der Kanu-fachlichen Ausbildung umfassen mindestens 90 UE und bestehen aus einer Kanu-fachlichen Grundausbildung und Kanudisziplin-spezifischen Vertiefungen. Die Kanu-Ausbildung ist modular aufgebaut und wird i.d.R. in vier bis max. fünf Wochenendblöcken durchgeführt, ergänzt um e-Learning-UE in Heimarbeit. Die Kanu-Ausbildung wird ebenfalls mit einer „Lernerfolgskontrolle/Prüfung“ abgeschlossen.

 

Die Kanu-fachspezifische Ausbildung ist in Kursblöcken organisiert, die alle als Pflichtveranstaltungen zu verstehen sind.  Die vorgesehenen Wochenendtermine sind im Kalender frei zu halten. Die Lehrgangsblöcke beginnen ggf. auch freitags, jedoch nicht vor 17:00 Uhr und enden sonntags spätestens um 16:30 Uhr. Nicht alle Blöcke umfassen jeweils den gesamten Zeitraum von Freitag bis Sonntag. Große Teile der Kanu-fachlichen Ausbildung werden über die Kanu-Disziplinen hinweg gemeinsam durchgeführt, so dass auch Einblicke in die jeweils anderen Kanu-Disziplinen gewonnen und vermittelt werden. Die jeweiligen Kanudisziplin-spezifischen Blöcke umfassen letztlich jeweils ein (oder ggf. zwei) Wochenende/n.

 

Um die Trainer-C-Ausbildung absolvieren zu können, sind gemäß den DKV-Ausbildungsrichtlinien bestimmte formale und individuelle Voraussetzungen zu erfüllen, sowie ein schriftlicher Ausbildungsantrag der entsendenden Stelle (Heimatverein/Abteilung/Institution) des Teilnehmers erforderlich.

 

Die Koordination liegt in Händen des PKV / PKV-Kanuschule. Details der Abwicklung werden von der Lehrgangsleitung bekannt gegeben.

 

 

Ausbildungsvoraussetzungen (hier klicken)

 

Anmeldeformular (hier klicken)

 

Informationen zum Anmeldeverfahren:

 

1.  Ein Ausbildungslehrgang wird i.d.R. mit ca. zehn bis zwölf Teilnehmern durchgeführt. Die Lehrgänge sind jeweils in ihrer Gesamtheit zu absolvieren, Sie werden in Ausbildungsblöcke gegliedert.

2.  Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung (Formular) über die Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der Teilnahmezulassung durch den PKV erforderlich. Die PKV-Kanuschule entscheidet über die Zulassung zur Ausbildung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahmezulassung. 

3.  Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ist vom meldenden Verein pro Teilnehmer die Gesamt-Teilnahmegebühr auf das Konto der Verbandskasse einzuzahlen (unter Angabe des vollständigen Teilnehmernamens und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg). Die Gebühr beträgt 300,--€ . Die Bankverbindung wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.

4.  Es werden danach nur solche Anmeldungen bearbeitet, deren Teilnahmegebühren unverzüglich auf dem Verbandskonto eingegangen sind.

5.  Eingezahlte Teilnahmegebühren für Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird, verfallen und werden nicht(!!!) zurückerstattet

6.  Zusätzlich zur Teilnehmergebühr hat jeder Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.), Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen. Ggf. können zusätzlich Kosten für Lehrmaterial anfallen.

7.  Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung (Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen, Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren, zu finanzieren und zu verantworten. 

8.  Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung uneingeschränkt Folge zu leisten, andernfalls ein Ausschluss aus der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann.

9.  Da die Teilnehmer an den Aus- und Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, können sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen Aufgaben und Einsätzen herangezogen werden, um diese Fertigkeiten zu erlernen und zu erproben.

10.  Die je nach Ausbildungslehrgang definierten Einstiegsvoraussetzungen müssen von jedem Teilnehmer erfüllt sein bzw. in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung erfüllt werden. Entsprechende Nachweise sind unaufgefordert zu führen und vorzulegen.

11. Jede Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Lernerfolgskontrollen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Die Ausbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle durchgeführten Lernerfolgskontrollen mit „bestanden“ beurteilt sind. Bei Nichtbestehen entscheidet das Lehrteam/die Lehrgangsleitung über die Modalitäten einer Wiederholung.

 

 

Bei Rückfragen:   Jörn von zur Mühlen (kanupfalz@web.de) / Stichwort „PKV / Tr-C-Ausbildung“