Pfälzischer
Kanu-Verband e.V. / PKV-Kanuschule Kontakte und Anfragen: Jörn von
zur Mühlen / kanupfalz@web.de /
Tel 0176 – 209 37 446 Stand: 01. Januar 2020 Homepage - Nutzungsbedingungen |
Trainer-C-Kanu Neu-Ausbildung Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist für verschiedene
Kanu-Disziplinen möglich. Dieses sind u.a. die Disziplinen des Kanu-Breiten-
u. Freizeitsports(„Kanu-Wandersport“) und die des Kanu-Leistungssports (z.B.
Kanu-Rennsport, -Slalom,-Wildwasser, -Drachenboot,
-Polo, etc.). Gemäß den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes
sind jeweils mindestens 120 Unterrichtseinheiten (UE) vorgesehen. Die Trainer-C-Kanu-Ausbildung ist
im Pfälzischen Kanu-Verband in zwei
Teilen organisiert. Die Themenbereiche der „überfachlichen Grundausbildung“
umfassen 30 Unterrichtseinheiten (UE) und werden beim Sportbund Pfalz an
Wochenenden als ein dreitägiger und ein eintägiger Block (mit
„Lernerfolgskontrolle“) absolviert. Die Themenbereiche der Kanu-fachlichen
Ausbildung umfassen mindestens 90 UE und bestehen aus einer Kanu-fachlichen
Grundausbildung und Kanudisziplin-spezifischen Vertiefungen. Die
Kanu-Ausbildung ist modular aufgebaut und wird i.d.R. in vier bis max. fünf
Wochenendblöcken durchgeführt, ergänzt um e-Learning-UE in Heimarbeit. Die
Kanu-Ausbildung wird ebenfalls mit einer „Lernerfolgskontrolle/Prüfung“
abgeschlossen. Die Kanu-fachspezifische Ausbildung ist in Kursblöcken
organisiert, die alle als Pflichtveranstaltungen zu verstehen sind. Die vorgesehenen Wochenendtermine sind im
Kalender frei zu halten. Die Lehrgangsblöcke beginnen ggf. auch freitags,
jedoch nicht vor 17:00 Uhr und enden sonntags spätestens um 16:30 Uhr. Nicht
alle Blöcke umfassen jeweils den gesamten Zeitraum von Freitag bis Sonntag.
Große Teile der Kanu-fachlichen Ausbildung werden über die Kanu-Disziplinen
hinweg gemeinsam durchgeführt, so dass auch Einblicke in die jeweils anderen
Kanu-Disziplinen gewonnen und vermittelt werden. Die jeweiligen
Kanudisziplin-spezifischen Blöcke umfassen letztlich jeweils ein (oder ggf.
zwei) Wochenende/n. Um die Trainer-C-Ausbildung
absolvieren zu können, sind gemäß den DKV-Ausbildungsrichtlinien bestimmte formale
und individuelle Voraussetzungen zu erfüllen, sowie ein schriftlicher
Ausbildungsantrag der entsendenden Stelle
(Heimatverein/Abteilung/Institution) des Teilnehmers erforderlich. Die Koordination liegt in Händen des PKV / PKV-Kanuschule. Details
der Abwicklung werden von der Lehrgangsleitung bekannt gegeben. Ausbildungsvoraussetzungen (hier klicken) Anmeldeformular (hier klicken) Informationen zum Anmeldeverfahren: 2. Für die Teilnahme ist eine schriftliche
Anmeldung (Formular) über die
Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der
Teilnahmezulassung durch den PKV erforderlich. Die PKV-Kanuschule entscheidet
über die Zulassung zur Ausbildung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine
Teilnahmezulassung. 3. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ist vom
meldenden Verein pro Teilnehmer die Gesamt-Teilnahmegebühr auf das Konto der
Verbandskasse einzuzahlen (unter Angabe des vollständigen Teilnehmernamens
und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg). Die Gebühr beträgt 300,--€
. Die Bankverbindung wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. 4. Es werden danach nur solche Anmeldungen
bearbeitet, deren Teilnahmegebühren unverzüglich
auf dem Verbandskonto eingegangen
sind. 5. Eingezahlte Teilnahmegebühren für
Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht
bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird, verfallen
und werden nicht(!!!) zurückerstattet. 6. Zusätzlich zur Teilnehmergebühr hat jeder
Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.),
Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen. Ggf. können
zusätzlich Kosten für Lehrmaterial anfallen. 7. Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät
und seine Ausrüstung selbst
verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung
(Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen, Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind
vom Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen
entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu
organisieren, zu finanzieren und zu verantworten. 8. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der
Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung uneingeschränkt Folge zu
leisten, andernfalls ein Ausschluss
aus der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann. 9. Da die Teilnehmer an den Aus- und
Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen
entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, können sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen
Aufgaben und Einsätzen herangezogen werden, um diese Fertigkeiten zu erlernen
und zu erproben. 11. Jede
Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle
ab. Die Lernerfolgskontrollen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“
gewertet. Die Ausbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle
durchgeführten Lernerfolgskontrollen mit „bestanden“ beurteilt sind. Bei
Nichtbestehen entscheidet das Lehrteam/die
Lehrgangsleitung über die Modalitäten einer Wiederholung. Bei Rückfragen:
Jörn von zur Mühlen (kanupfalz@web.de) / Stichwort „PKV / Tr-C-Ausbildung“ |
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