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Die PKV-Kanuschule
dient als Plattform für Ausbildungen- und Fortbildungen des Pfälzischen
Kanu-Verbandes und von Mitgliedsvereinen. Mit verschiedenen Nachbarverbänden
wurde kooperative Zusammenarbeit vereinbart. Kanutinnen und Kanuten aus allen
Landes-Kanu-Verbänden können die Angebote der PKV-Kanuschule nutzen.
Grundlage für die Ausbildungen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen
Kanu-Verbandes. |
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Anmeldeverfahren und Regeln /Stand 03.11.2009: |
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Um
eine einheitliche Verfahrensweise sicher zu stellen, sind die nachfolgenden
Regeln und Verfahrensweisen definiert. I.
Trainer-C Kanu / Lizenz-Neuausbildung II.
Trainer-C Kanu / Lizenz-Fortbildung III.
Ansprechpartner |
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ zu I.) Trainer-C Kanu /
Lizenz-Neuausbildung 9. Der Teilnehmer
verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung
uneingeschränkt Folge zu leisten, andernfalls ein Ausschluss aus der Maßnahme
und deren Abbruch verfügt werden kann. 10. Da die Teilnehmer an den Aus- und
Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen
entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, können sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen
Aufgaben und Einsätzen herangezogen werden, um diese Fertigkeiten zu erlernen
und zu erproben. 11. Die je
nach Ausbildungslehrgang definierten Einstiegsvoraussetzungen müssen von
jedem Teilnehmer erfüllt sein bzw. in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung
erfüllt werden. Entsprechende Nachweise sind unaufgefordert zu führen und
vorzulegen. 12.
Jede Ausbildung schließt mit einer
Lernerfolgskontrolle ab. Die Lernerfolgskontrollen werden mit „bestanden“
oder „nicht bestanden“ gewertet. Die Ausbildung gilt als
erfolgreich abgeschlossen, wenn alle durchgeführten Lernerfolgskontrollen mit
„bestanden“ beurteilt sind. Bei Nichtbestehen entscheidet das
Lehrteam/die Lehrgangsleitung über die Modalitäten einer Wiederholung. 13. Besonderheit für Teilnehmer aus Vereinen im
Pfälzischen Kanu-Verband: Der
PKV-Verbandstag hat beschlossen (23.02.2002), dass für bis zu zwölf
Teilnehmer eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs den jeweils betroffenen
pfälzischen Vereinen ein Zuschuss von einem Drittel der PKV-Gebühr gewährt
wird. Dieser anteilige Zuschuss wird nach erfolgreichem Abschluss des
betreffenden Lehrgangs in der Regel im nachfolgenden Kalenderjahr an den
Verein ausgezahlt. Für den Fall einer zu großen Anzahl von Anmeldungen zu
einem Lehrgang wurde festgelegt, dass ein Proporz der Mitgliedermeldungen der
Vereine zur Klärung der Teilnahmeberechtigung berücksichtigt wird. Das heißt:
Der Verein mit der größeren Anzahl beim PKV gemeldeter erwachsener
Kanu-Mitglieder hat in der Berücksichtigung Vorrang. Für Teilnehmer, die
nicht über einen Mitgliedsverein des PKV angemeldet werden, kann kein
Zuschuss in diesem Sinne gewährt werden. |
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zu II.) Trainer-C Kanu /
Lizenz-Fortbildung 2. Trainer-C-Lizenzen werden auf vier Jahre
erteilt. In diesem Zeitraum sind 15 Stunden Fortbildung zu erbringen und für
die Lizenzverlängerung zu belegen. Der PKV legte fest, dass zwei Drittel der nachgewiesenen
Stundenanzahl (10 von 15) Kanu-fachspezifischen Bezug haben müssen. 3. Jeder
Trainer-C Kanu / Freizeitsport bzw. Leistungssport hat selbst die Laufzeit seiner Lizenz zu
überwachen und sich rechtzeitig vor deren Ablauf um die Teilnahme an entsprechenden
Fortbildungsmaßnahmen zu kümmern. 4. Die PKV-Kanuschule bietet verschiedene
Veranstaltungen zur Lizenz-Verlängerung an. Sofern möglich, können teilweise
auch Lehrgangsblöcke eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs zur Fortbildung
genutzt werden. 5. Jeder Fortbildungsmaßnahme bzw. jedem Block
oder Teilblock eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs ist eine bestimmte Anzahl
von Ausbildungsstunden zugewiesen. An Fortbildungsmaßnahmen oder
Ausbildungsblöcken kann nur jeweils vollständig teilgenommen werden. Diese
Verfahrensweise ist erforderlich, um den Lehrgangsbetrieb in geordneten
Bahnen sicherstellen zu können. 6. Zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der
PKV-Kanuschule ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich, Damit verbunden
ist die Einzahlung der Teilnahmegebühr und die Bestätigung der Zulassung
durch die PKV-Kanuschule. Die Teilnahmegebühr für eine 15-stündige Maßnahme
beträgt in der Regel mindestens 75 Euro (Ansatz 5 Euro/Stunde). Die
Anmeldeformalitäten entsprechen in der Regel denen der Neuausbildung (siehe
oben / Anmeldung über den Verein mit Einzahlung auf das Konto /
Anmeldebestätigung durch den PKV). 7. Externe Fortbildungsmaßnahmen können absolviert
werden. Sie bedürfen aber als Nachweis zur Lizenz-Verlängerung der Prüfung
und Anerkennung des Pfälzischen Kanu-Verbandes. 8. Der Antrag zur Lizenzverlängerung muss
zusammen mit dem Trainer-C-Lizenzausweis, den Fortbildungsnachweisen und der
Angabe der aktuellen Postadresse dem
Pfälzischen Kanu-Verband (Jörn von zur Mühlen / Karl-Peters-Str. 60 /
67657 Kaiserslautern bzw. kanupfalz@gmx.de) eingereicht werden. Sind die
Unterlagen vollständig und entsprechenden den Anforderungen, wird die Lizenzverlängerung
abgewickelt. Dieses geschieht in der Regel im ersten Quartal eines
Kalenderjahres. Die verlängerte Lizenz wird dem Inhaber zugestellt. 9. Zur Auffrischung bereits abgelaufener
Lizenzen gelten besondere Bestimmungen (zur Info). 10. Für weitere
Rückfragen, Einzelheiten oder in Sonderfällen bitte ansprechen: |
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zu III.) Ansprechpartner Anmeldungen zu Ausbildungslehrgängen oder Fortbildungen für Dieter Herding
/ 0621 - 66 58 83 /
dherding@t-online.de Anmeldungen zu Ausbildungslehrgängen oder Fortbildungen für Jörn von zur Mühlen /
kanupfalz@gmx.de Verbandskonto für die Teilnahmergebühren Pfälzischer Kanu-Verband / Sparkasse
Rhein-Haardt (BLZ 546 512 40), Konto-Nr. 24 002 55 44 |
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Für die gesamte Homepage: Copyright © 2002 - Jörn von
zur Mühlen - Kaiserslautern - eMail: kanupfalz@gmx.de |