Pfälzischer Kanu-Verband e.V.  /  PKV-Kanuschule

Kontakte und Anfragen:

Jörn von zur Mühlen  /  kanupfalz@web.de  /  Tel  0176 – 209 37 446

 

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. /  Konto:  IBAN  DE06 5465 1240 0240 0255 44  /  Sparkasse Rhein-Haardt

Stand:  07. Dezember 2015

Homepage - Nutzungsbedingungen

Die PKV-Kanuschule dient als Plattform für Ausbildungen- und Fortbildungen des Pfälzischen Kanu-Verbandes und von Mitgliedsvereinen. Mit verschiedenen Nachbarverbänden wurde kooperative Zusammenarbeit vereinbart. Kanutinnen und Kanuten aus allen Landes-Kanu-Verbänden können die Angebote der PKV-Kanuschule nutzen. Grundlage für die Ausbildungen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes.

 

Anmeldeverfahren und Regeln /Stand  07.12.2015:

Um eine einheitliche Verfahrensweise sicher zu stellen, sind die nachfolgenden Regeln und Verfahrensweisen definiert.

 

I.        Trainer-C Kanu / Lizenz-Neuausbildung

II.     Trainer-C Kanu / Lizenz-Fortbildung

III.   Ansprechpartner

 

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

 

zu I.)   Trainer-C Kanu / Lizenz-Neuausbildung

 

1.  Ein Ausbildungslehrgang wird i.d.R. mit ca. zehn bis zwölf Teilnehmern durchgeführt. Die Lehrgänge sind jeweils in ihrer Gesamtheit zu absolvieren, Sie werden in Ausbildungsblöcke gegliedert..

 

2.  Für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung (Formular) über die Mitgliedsvereine und nachfolgend eine Bestätigung der Teilnahmezulassung durch den PKV erforderlich. 

 

3.  Mit der Anmeldung ist vom meldenden Verein pro Teilnehmer die Gesamt-Teilnahmegebühr auf das Konto der Verbandskasse einzuzahlen (unter Angabe des vollständigen Teilnehmernamens und Vereinsnamens auf dem Einzahlungsbeleg). Die Gebühr beträgt 300,--€ .

Pfälzischer Kanu-Verband / Sparkasse Rhein-Haardt ( IBAN:  DE06 5465 1240 0240 0255 44   BIC:  MALADE51DKH )

 

4.  Es werden nur solche Anmeldungen bearbeitet, deren Teilnahmegebühren rechtzeitig auf dem Verbandskonto eingegangen ist.

 

5.  Die PKV-Kanuschule entscheidet über die Zulassung zur Ausbildung. Den Vereinen wird danach mitgeteilt, wer zum Lehrgang zugelassen worden ist. Bei Nichtzulassung wird die bereits eingezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet.

 

6.  Eingezahlte Teilnahmegebühren für Lehrgangsteilnehmer, die die Ausbildung nicht antreten, abbrechen oder nicht bestehen, oder deren Abbruch und Ausschluss aus einer Maßnahme verfügt wird, verfallen und werden nicht zurückerstattet

 

7.  Zusätzlich zur Teilnehmergebühr hat jeder Teilnehmer für die Fahrtkosten (km- und Autobahngebühren etc.), Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc. selbst aufzukommen. Ggf. können zusätzlich Kosten für Lehrmaterial anfallen.

 

8.  Jeder Teilnehmer ist für sein Sportgerät und seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Sportgerät, Ausrüstung und Sicherheitsausrüstung (Sicherheitskleidung, Schwimmwesten/Schwimmhilfen, Rettungssack/Wurfsack, Rettungsleine, Bootsauftriebskörper etc.) sind vom Teilnehmer selbst zu stellen. Sie müssen den einschlägigen Normen entsprechen. Fahrten und Bootstransporte etc. sind vom Teilnehmer selbst zu organisieren, zu finanzieren und zu verantworten. 

 

9.  Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, den Weisungen der Lehrgangsleitung uneingeschränkt Folge zu leisten, andernfalls ein Ausschluss aus der Maßnahme und deren Abbruch verfügt werden kann.

 

10.  Da die Teilnehmer an den Aus- und Fortbildungslehrgängen zukünftig in ihren jeweiligen Einsatzbereichen entsprechende Aufgaben beherrschen müssen, können sie bereits im Rahmen der Ausbildung bzw. Fortbildung zu solchen Aufgaben und Einsätzen herangezogen werden, um diese Fertigkeiten zu erlernen und zu erproben.

 

11.  Die je nach Ausbildungslehrgang definierten Einstiegsvoraussetzungen müssen von jedem Teilnehmer erfüllt sein bzw. in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung erfüllt werden. Entsprechende Nachweise sind unaufgefordert zu führen und vorzulegen.

 

12. Jede Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Lernerfolgskontrollen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Die Ausbildung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle durchgeführten Lernerfolgskontrollen mit „bestanden“ beurteilt sind. Bei Nichtbestehen entscheidet das Lehrteam/die Lehrgangsleitung über die Modalitäten einer Wiederholung.

 

13.  Besonderheit für Teilnehmer aus Vereinen im Pfälzischen Kanu-Verband:  Der PKV-Verbandstag hat beschlossen (23.02.2002), dass für bis zu zwölf Teilnehmer eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs den jeweils betroffenen pfälzischen Vereinen ein Zuschuss von einem Drittel der PKV-Gebühr gewährt wird. Dieser anteilige Zuschuss wird nach erfolgreichem Abschluss des betreffenden Lehrgangs in der Regel im nachfolgenden Kalenderjahr an den Verein ausgezahlt. Für den Fall einer zu großen Anzahl von Anmeldungen zu einem Lehrgang wurde festgelegt, dass ein Proporz der Mitgliedermeldungen der Vereine zur Klärung der Teilnahmeberechtigung berücksichtigt wird. Das heißt: Der Verein mit der größeren Anzahl beim PKV gemeldeter erwachsener Kanu-Mitglieder hat in der Berücksichtigung Vorrang. Für Teilnehmer, die nicht über einen Mitgliedsverein des PKV angemeldet werden, kann kein Zuschuss in diesem Sinne gewährt werden.

 

 

 

zu II.)   Trainer-C Kanu / Lizenz-Fortbildung

 

1.  Grundsätzlich gelten zur Verlängerung/Fortschreibungen von Lizenzen die „Rahmenrichtlinien Aus- und Fortbildung“ des Deutschen Kanu-Verbandes.

 

2.  Trainer-C-Lizenzen werden auf vier Jahre erteilt. Im Zeitraum des letzten Jahres der Lizenzlaufzeit (ausnahmsweise der letzten beiden Jahre vor Lizenzablauf) sind 15 Stunden Fortbildung zu erbringen und für die Lizenzverlängerung zu belegen. Der PKV legte fest, dass zwei Drittel der nachgewiesenen Stundenanzahl (10 von 15) Kanu-fachspezifischen Bezug haben müssen.

 

3.  Jeder Trainer-C Kanu / Freizeitsport bzw. Leistungssport  hat selbst die Laufzeit seiner Lizenz zu überwachen und sich rechtzeitig vor deren Ablauf um die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen zu kümmern.

 

4.  Die PKV-Kanuschule bietet verschiedene Veranstaltungen zur Lizenz-Verlängerung an. Sofern möglich, können teilweise auch Lehrgangsblöcke eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs zur Fortbildung genutzt werden.

 

5.  Jeder Fortbildungsmaßnahme bzw. jedem Block oder Teilblock eines Trainer-C-Ausbildungslehrgangs ist eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstunden zugewiesen. An Fortbildungsmaßnahmen oder Ausbildungsblöcken kann nur jeweils vollständig teilgenommen werden. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, um den Lehrgangsbetrieb in geordneten Bahnen sicherstellen zu können.

 

6.  Zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der PKV-Kanuschule ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich, Damit verbunden ist die Einzahlung der Teilnahmegebühr und die Bestätigung der Zulassung durch die PKV-Kanuschule. Die Teilnahmegebühr für eine 15-stündige Maßnahme beträgt in der Regel mindestens 75 Euro (Ansatz 5 Euro/Stunde). Die Anmeldeformalitäten entsprechen in der Regel denen der Neuausbildung (siehe oben / Anmeldung über den Verein mit Einzahlung auf das Konto / Anmeldebestätigung durch den PKV). Für die Fortbildung wird seitens des PKV kein Zuschuss gewährt.

 

7.  Externe Fortbildungsmaßnahmen können absolviert werden. Sie bedürfen aber als Nachweis zur Lizenz-Verlängerung der Prüfung und Anerkennung des Pfälzischen Kanu-Verbandes VOR dem Absolvieren der externen Maßnahmen.

 

8.  Der Antrag zur Lizenzverlängerung muss bis zum 15.11. des Jahres, in dem eine Lizenz ablaufen würde, eingereicht werden an:

Pfälzischen Kanu-Verband (Jörn von zur Mühlen / Karl-Peters-Str. 60 / 67657 Kaiserslautern bzw. kanupfalz@web.de)

Erforderliche Unterlagen/Angaben:

-        Trainer-C-Lizenzausweis

-       Fortbildungsnachweisen

-       Unterschriebenes Formular „Ehrenkodex“

-       Verlängerungsantragsformular mit vollständigen Angaben der aktuellen Mail- und Postadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Sind die Unterlagen vollständig und entsprechenden den Anforderungen, wird die Lizenzverlängerung abgewickelt. Dieses geschieht in der Regel im ersten Quartal eines Kalenderjahres.

Die verlängerte Lizenz wird dem Inhaber zugestellt.

 

9.  Zur Auffrischung bereits abgelaufener Lizenzen gelten besondere Bestimmungen (zur Info).

 

10.  Für weitere Rückfragen, Einzelheiten oder in Sonderfällen bitte ansprechen:
       Jörn von zur Mühlen  /  0176 – 209 37 446  /   kanupfalz@web.de

 

 

zu III.)   Ansprechpartner

 

Anmeldungen zu Ausbildungslehrgängen oder Fortbildungen für
Trainer-C Kanu / Freizeitsport

Jörn von zur Mühlen  /  0176 – 209 37 446  /  kanupfalz@web.de  oder

 

Anmeldungen zu Ausbildungslehrgängen oder Fortbildungen für
Trainer-C Kanu / Leistungssport
(Kanu-Rennsport, - Slalom, -Wildwasser)

Jörn von zur Mühlen  /  0176 – 209 37 446  /  kanupfalz@web.de

 

 

Verbandskonto für die Teilnahmergebühren

Pfälzischer Kanu-Verband / Sparkasse Rhein-Haardt

( IBAN:  DE06 5465 1240 0240 0255 44   BIC:  MALADE51DKH )

 

Für die gesamte Homepage:  Copyright © 2002 - Jörn von zur Mühlen - Kaiserslautern - eMail:  kanupfalz@web.de