Pfälzischer Kanu-Verband e.V.  /  PKV-Kanuschule

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Jörn von zur Mühlen  /  kanupfalz@gmx.de  /  Tel  0631 – 444 84

Dieter Herding  /  dherding@t-online.de  /  Tel  0621 – 665 883

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. /  Konto  24 002 55 44-  /  BLZ: 546 512 40  /  Sparkasse Rhein-Haardt

Stand:  03. November 2009

Homepage - Nutzungsbedingungen

Die PKV-Kanuschule dient als Plattform für Ausbildungs- und Fortbildungen des Pfälzischen Kanu-Verbandes und von Mitgliedsvereinen. Mit verschiedenen Nachbarverbänden wurde kooperative Zusammenarbeit vereinbart. Kanutinnen und Kanuten aus allen Landes-Kanu-Verbänden können die Angebote der PKV-Kanuschule nutzen. Grundlage für die Ausbildungen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes.

 

Lizenzordnung des Deutschen Kanu-Verbandes / Stand  Nov.2008:

 

 

Grundlage für die Vergabe und Verlängerung von Lizenzen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes, siehe den nachfolgenden Auszug.

 

 

8. Lizenzordnung des DKV / (Auszug) / Stand November 2008

 

...

Absolventen und Absolventinnen der Trainer/in C und B-Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

 

8.1 Gültigkeitsdauer von Lizenzen

Die DOSB-Trainer-Lizenzen sind im Bereich des Deutschen Sportbundes gültig. Die DOSB-Lizenz der 1. Lizenzstufe (Trainer/in C) ist Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden. Die Gültigkeitsdauer berechnet sich nach dem Zeitpunkt der erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt frühestens mit der Vorlage aller notwendigen Nachweise.

 

Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:
- nach Erwerb der Trainer/in C-Lizenz vier Jahre
- nach Erwerb der Trainer/in B-Lizenz vier Jahre
- nach Erwerb der Trainer/in A-Lizenz zwei Jahre

 

Fahrtenleiter und Trainerassistent:

- Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 5 Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils weitere 5 Jahre durch die Teilnahme an geeigneten Veranstaltungen erworben werden.

 

 

8.2 Fort- und Weiterbildung

 

Der Ausbildungsprozess ist mit dem Lizenzerwerb nicht abgeschlossen. Eine Fortbildung ist didaktisch notwendig, um
- eine Ergänzung der bisher erreichten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten
- eine Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation
- ein Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen des Sports
zu erreichen.

 

Fortbildungsveranstaltungen werden von dem Deutschen Kanu-Verband sowie von den Landes-Kanu-Verbänden regelmäßig angeboten. Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchst erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt nur für die Lizenzstufen C, B und A.

 

Eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden:

- nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
- nach Erwerb der 2. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
- nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren

 

 

 

Rahmenrichtlinien Aus- und Fortbildung Deutscher Kanu-Verband e.V.

Regelung zur Wiederauffrischung ungültiger Lizenzen

Seite 84 Stand: November 2008

 

Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fortbildungen angerechnet werden, die maximal 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden. In begründeten Ausnahmefällen können Fortbildungen Berücksichtigung finden, die maximal 24 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Lizenz besucht werden. Über die Ausnahmen entscheidet in der ersten Lizenzstufe der/die Ausbildungsverantwortliche des jeweiligen LKV, in allen anderen Fällen der/die DKV-Ressortleiter/in Ausbildung. Teilmodule sind im Rahmen des genannten Zeitraums möglich.

 

Die Verlängerung der Lizenz muss innerhalb von 12 Monaten nach der Fortbildungsveranstaltung eingetragen werden. Im Bedarfsfall sind Nachweise zu erbringen. Die Lizenzgültigkeit wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufdatums verlängert.

Bei der Wiederauffrischung einer ungültigen Lizenz (s. 8.3) wird die Lizenzgültigkeit ab dem Zeitpunkt der Fortbildungsveranstaltung verlängert.

....

 

 

8.3 Regelungen zur Wiederauffrischung ungültiger Lizenzen

Regelung zur Wiederauffrischung ungültiger Lizenzen

8.3.1 Trainer/in C-Lizenz

Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten um drei Jahre verlängert.

Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten um zwei Jahre verlängert.

Fortbildung im dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert.

Fortbildung im vierten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten um ein Jahr verlängert.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier Jahre

In diesen Fällen können „Wiedereinsteiger-Programme“ angeboten werden. Der Umfang dieser „Wiedereinsteiger-Programme“ beträgt 45 Unterrichtseinheiten. Im Einzelfall ist die Möglichkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung zu prüfen.

....

 

 

8.4 Lizenzentzug

Lizenzentzug

Der Ausbildungsträger hat das Recht, DOSB-Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in gegen die Satzung des betreffenden Verbandes oder ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainer und Trainerinnen) verstößt.

 

 

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