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Die PKV-Kanuschule
dient als Plattform für Ausbildungs- und Fortbildungen des Pfälzischen
Kanu-Verbandes und von Mitgliedsvereinen. Mit verschiedenen Nachbarverbänden
wurde kooperative Zusammenarbeit vereinbart. Kanutinnen
und Kanuten aus allen Landes-Kanu-Verbänden können die Angebote der
PKV-Kanuschule nutzen. Grundlage für die Ausbildungen sind die
Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes. |
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Lizenzordnung des Deutschen Kanu-Verbandes / Stand Nov.2008: |
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Grundlage für die Vergabe und Verlängerung von
Lizenzen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes, siehe den
nachfolgenden Auszug. 8. Lizenzordnung des DKV / (Auszug) / Stand November 2008 ... Absolventen und Absolventinnen der Trainer/in C und
B-Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 18.
Lebensjahres. 8.1 Gültigkeitsdauer von Lizenzen Die DOSB-Trainer-Lizenzen sind
im Bereich des Deutschen Sportbundes gültig. Die DOSB-Lizenz
der 1. Lizenzstufe (Trainer/in C) ist Voraussetzung für die öffentliche
Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden. Die
Gültigkeitsdauer berechnet sich nach dem Zeitpunkt der erfolgreich
absolvierten Abschlussprüfung. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt frühestens
mit der Vorlage aller notwendigen Nachweise. Die DOSB-Lizenzen sind für
folgende Zeiträume gültig: Fahrtenleiter und Trainerassistent: - Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 5 Jahre. Eine
Verlängerung kann für jeweils weitere 5 Jahre durch die Teilnahme an
geeigneten Veranstaltungen erworben werden. 8.2 Fort- und Weiterbildung Der Ausbildungsprozess ist mit dem Lizenzerwerb nicht
abgeschlossen. Eine Fortbildung ist didaktisch notwendig, um Fortbildungsveranstaltungen werden von dem Deutschen
Kanu-Verband sowie von den Landes-Kanu-Verbänden regelmäßig angeboten. Die
Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchst erlangten Lizenzstufe zu
erfolgen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die
niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt nur für die Lizenzstufen C, B und A. Eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE)
für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: - nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier
Jahren Rahmenrichtlinien Aus- und Fortbildung Deutscher
Kanu-Verband e.V. Regelung zur Wiederauffrischung ungültiger Lizenzen Seite 84 Stand: November 2008 Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fortbildungen
angerechnet werden, die maximal 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht
werden. In begründeten Ausnahmefällen können Fortbildungen Berücksichtigung
finden, die maximal 24 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Lizenz besucht
werden. Über die Ausnahmen entscheidet in der ersten Lizenzstufe der/die Ausbildungsverantwortliche
des jeweiligen LKV, in allen anderen Fällen der/die DKV-Ressortleiter/in
Ausbildung. Teilmodule sind im Rahmen des genannten Zeitraums möglich. Die Verlängerung der Lizenz muss innerhalb von 12
Monaten nach der Fortbildungsveranstaltung eingetragen werden. Im Bedarfsfall
sind Nachweise zu erbringen. Die Lizenzgültigkeit wird ab dem Zeitpunkt des
Ablaufdatums verlängert. Bei der Wiederauffrischung einer ungültigen Lizenz (s.
8.3) wird die Lizenzgültigkeit ab dem Zeitpunkt der Fortbildungsveranstaltung
verlängert. .... 8.3 Regelungen zur Wiederauffrischung ungültiger
Lizenzen Regelung zur Wiederauffrischung ungültiger Lizenzen 8.3.1 Trainer/in C-Lizenz Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der
Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem
erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15
Unterrichtseinheiten um drei Jahre verlängert. Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der
Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem
Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten
um zwei Jahre verlängert. Fortbildung im dritten Jahr nach Ablauf der
Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem
Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten
um ein Jahr verlängert. Fortbildung im vierten Jahr nach Ablauf der
Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem
Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von 30 Unterrichtseinheiten
um ein Jahr verlängert. Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als vier
Jahre In diesen Fällen können „Wiedereinsteiger-Programme“
angeboten werden. Der Umfang dieser „Wiedereinsteiger-Programme“
beträgt 45 Unterrichtseinheiten. Im Einzelfall ist die Möglichkeit der
Wiederholung der gesamten Ausbildung zu prüfen. .... 8.4 Lizenzentzug Lizenzentzug Der Ausbildungsträger hat das Recht, DOSB-Lizenzen
zu entziehen, wenn der/die Lizenzinhaber/in gegen die Satzung des
betreffenden Verbandes oder ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für
Trainer und Trainerinnen) verstößt. |
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