Pfälzischer Kanu-Verband e.V.  /  PKV-Kanuschule

Kontakte und Anfragen:

Jörn von zur Mühlen  /  kanupfalz@gmx.de  /  Tel  0631 – 444 84

Dieter Herding  /  dherding@t-online.de  /  Tel  0621 – 665 883

Pfälzischer Kanu-Verband e.V. /  Konto  24 002 55 44-  /  BLZ: 546 512 40  /  Sparkasse Rhein-Haardt

Stand:  03. November 2009

Homepage - Nutzungsbedingungen

Die PKV-Kanuschule dient als Plattform für Ausbildungs- und Fortbildungen des Pfälzischen Kanu-Verbandes und von Mitgliedsvereinen. Mit verschiedenen Nachbarverbänden wurde kooperative Zusammenarbeit vereinbart. Kanutinnen und Kanuten aus allen Landes-Kanu-Verbänden können die Angebote der PKV-Kanuschule nutzen. Grundlage für die Ausbildungen sind die Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Kanu-Verbandes.

 

Fahrtenleiter
Ausbildungsvoraussetzungen /
Stand  04.11.2009:

 

 

Nach den DKV-Ausbildungsrichtlinien gilt (Auszug) ) / Stand Nov.2008:

 

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6.1.3 DKV-Fahrtenleiter/in

DKV-Fahrtenleiter/in

6.1.3.1 Voraussetzungen

- Wer an der Ausbildung zum/zur DKV-Fahrtenleiter/in teilnehmen will, muss in der Lage sein, die Gewässer, auf denen er zukünftig verantwortlich Fahrten organisiert, selbst sicher befahren zu können. Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass sie nur geeignete Personen zur Ausbildung anmelden bzw. im späteren Vereinsleben einsetzen.

- Er muss mindestens Grundkenntnisse in der Ersten Hilfe besitzen. Diese sind durch den Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang zu Sofortmaßnahmen am Unfallort oder andere geeignete Lehrgänge (z.B. DLRG-Abzeichen) nachzuweisen. Der Erwerb dieser Nachweise darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen

- Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn der Ausbildung (Lizenzerteilung erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres)

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