Pfälzischer
Kanu-Verband e.V. ...wir über uns............ |
www.kanupfalz.de
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Der Pfälzische
Kanu-Verband (PKV) ist der freiwillige Zusammenschluss der pfälzischen
Kanusport-Vereine, Kanu-Sportabteilungen und der Einzelpaddler-Vereinigung. Er
ist Mitglied des Deutschen Kanu-Verbandes und des Sportbundes Pfalz im
Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Im Jahr
1999 wurde das 50-jährige Bestehen des Verbandes gefeiert.
Der Verband gliedert sich in drei Organe. Diese sind
· 1. der "Verbandstag",
die Mitgliederversammlung des PKV,
· 2. das "Präsidium",
das sind das geschäftsführende Präsidium bestehend aus dem Präsident und den
beiden Vize-Präsidenten für Sport und Finanzen, sowie dem Gesamtpräsidium, dem
neben dem geschäftsführenden Präsidium die Fachwarte für die unterschiedlichen
Aufgabengebiete und Disziplinen und der Finanzausschussvorsitzende angehören,
· 3. der "Finanz-Ausschuss",
das ist die Gruppe der ersten Vorsitzenden der Mitgliedsvereine des Verbandes.
Die Aufgaben dieser Organe sind in der Satzung
festgeschrieben. Der Verbandstag nimmt im wesentlichen die Aufgaben einer
Mitgliederversammlung eines Vereines wahr, das Präsidium führt die Geschäfte
und der Finanzausschuss lenkt und überwacht die Verwendung der Verbandsgelder
und berät den Haushaltsplan.
Zweck,
Aufgaben und Ziele des Verbandes sind in §3 der Satzung verankert. Dieser
stellt sich wie folgt dar:
Zweck, Aufgaben und Ziele des Verbandes (nach §3 der Satzung)
Der Verband ist der freiwillige Zusammenschluss der Pfälzischen Kanusport-Vereine, Kanusportabteilungen von Vereinen und der Einzelpaddler-Vereinigung.
Der Verband vertritt seine Mitglieder und deren Anschlussmitglieder nach innen und außen. Der Verband betreut nur Mitglieder und deren Anschlussmitglieder, die den Amateurbestimmungen des Deutschen Sportbundes entsprechen.
In religiösen, politischen und rassischen Angelegenheiten ist der Verband neutral.
Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sine der §§ 51 ff der Abgabenordnung 1977 bzw. deren neuesten Fassung.
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verband benützt alle Mittel und geht alle Wege, die der Förderung des Kanusports und der Pflege seiner Jugend nach modernsten Erkenntnissen nützlich sind.
Dabei berücksichtigt er in besonderem Maße die Belange des Umweltschutzes. Darüber hinaus trägt er die Ziele des Kanusports in alle Kreise der Jugend.
In der Praxis
setzt der Pfälzische Kanu-Verband diesen Auftrag der Satzung so um:
· Vertretung der Vereine und
Anschlussmitglieder nach innen und außen
z.B.
gegenüber dem
Deutschen Kanu-Verband
gegenüber der ARGE Landes-Kanu-Verband
Rheinland-Pfalz e.V.
gegenüber dem
Sportbund und dem Landessportbund
gegenüber dem
Deutschen Olympischen Sportbund
gegenüber
Kommunen und anderen Verbänden
gegenüber anderen
Behörden z.B. im Bereich des Umweltschutzes
z.B.
zur Erhaltung
bzw. Regelung kontrollierten Befahrungsmöglichkeiten der Gewässer
zur Hilfe bei
der Durchsetzung örtlicher Probleme/Schwierigkeiten/Wünsche
zur Hilfe bei
der Mittelbeschaffung
· Betreuung der Mitglieder
und Anschlussmitglieder
· Verwaltung der
Wanderfahrer-Ausweise und der Wanderfahrerwettbewerbe
· Prüfung und Genehmigung
der Wettkampfausweise im Sinne der Wettkampfregeln
sowie der
Kampfrichterausweise
· Hilfe bei der Beschaffung
von Information rund um den Kanusport
· Unterstützung bei der
Beschaffung von Kontaktadressen
· Organisation- und
Durchführung von Veranstaltungen
in den
unterschiedlichen Kanusport-Disziplinen
(Kanu-Wandern,
-Rennsport, -Marathon, -Slalom, -Wildwasser, -Polo, -Triathlon, -Drachenboot,
Freestyle etc.)
in der
Jugendarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kanusport
zur Pflege
der Kontakte der Vereine untereinander und der Nachbar-Kanu-Verbände
der inneren
Verbands-Organisation (Kanu-/Verbandstage, Arbeitstagungen etc.)
· Durchführung von Ehrungen
erfolgreicher Sportler und verdienter ehrenamtlicher Mitarbeiter
· Organisation und
Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen
im Rahmen der PKV-Kanuschule des Verbandes
für
Übungsleiter- und Trainer-C
für Fahrtenleiter
für die
Ökologie-Schulungen
für das
Sicherheitswesen wie "Retten+Bergen"
· Koordinierung von
überregionalen Terminen (z.B. Wanderfahrten, Regatten ...)
· Verbandswanderfahrten
· Großveranstaltungen wie
z.B. die Befahrung der Donau "TID"
· Freundschaftsfahrten mit
anderen Verbänden im In- und Ausland
· Kanu-Rennsport- bzw.
Slalom- oder Wildwasser-Regatten
· Meisterschaftsregatten
(Deutsche-, Süddeutsche- und Landesmeisterschaften)
· Kanu-Polo- und
Triathlon-Veranstaltungen
· Vertretung der Interessen
der leistungssportlich-/wettkampfbezogen aktiven Vereine
· Organisation und
Durchführung des D-Kader-Trainings in den unterschiedlichen Disziplinen
· Mitgestaltung der
Wettkampfbestimmungen und Ausbildungsrichtlinien
· Beschickung von
Wettkämpfen mit eigenen Kampfrichtern
· Beschaffung und Verteilung
öffentlicher Fördermittel,
die über den
Sportbund Pfalz
bzw. den LSB
verfügbar werden
· Unterstützung bei
geplanten Initiativen der Vereine im Zusammenhang mit den neuen
Fun-Sport-Tendenzen und anderen neuen Entwicklungen im Kanusport (Triathlon,
Drachenboot, Kanu-Rodeo, etc.)
· Brücke zu den
Service-Leistungen des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV)
durch den DKV
werden eine Vielzahl weiterer Serviceleistungen und eine bundesweite Vertretung
der Kanusportler sichergestellt. Die Mitgliedschaft des Pfälzischen
Kanu-Verbandes und der anderen Landeskanu-Verbände im Deutschen Kanu-Verband
trägt diesen Dachverband und sichert dadurch dessen Leistungen.
· Über die Geschäftsstelle
des DKV (0203-99 75 9-0) können direkt Informationen abgerufen werden.
· Bei der DKV-Wirtschafts-
und Verlags-GmbH können Mitglieder eine Fülle von Fachliteratur
(Flussbeschreibungen etc) sowie Kanu-Zubehörartikel zu
Vorzugspreisen beziehen.
· Information der Vereine zu
überregionalen Entwicklungen bzw. Neuerungen, die über den Deutschen
Kanu-Verband zu erhalten sind.
·
Information
Kanusport-Interessierter über die Sportart und die Kontaktmöglichkeiten zu den
Vereinen des Pfälzischen Kanu-Verbandes.
·
Weitergabe
der Vereinsadressen und Verbandsmitarbeiteradressen
·
Informationsmaterial
über den Kanusport
·
Information
über die Service-Leistungen des Deutschen Kanu-Verbandes
·
Mitteilung
und Hinweis auf die Internet-Adresse des DKV und die dortigen
Info-Möglichkeiten (www.kanu.de).
Im Wachsen ist die neu eingerichtete Homepage
des Pfälzischen Kanu-Verbandes (www.kanupfalz.de) zur Information der
Vereine, der Einzelmitglieder und anderer Kanusportinteressenten.
Als
"amtliches Veröffentlichungsorgan" des Pfälzischen Kanu-Verbandes
fungiert die Fachzeitschrift des Deutschen Kanu-Verbandes KANUSPORT. Auch gibt
es Veröffentlichungen in den Mitteilungsblättern des Sportbundes Pfalz.
Die Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband
Mitglieder sind die angeschlossenen Kanusport-Vereine,
Kanusport-Abteilungen und Einzelpaddler. Anschlussmitglieder sind die
Mitglieder der Vereine und Abteilungen.
Aufnahmeanträge
von Vereinen
sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Der
Antragsteller hat die Unterlagen beizubringen, die der Präsident anfordert.
Dies sind in
der Regel ein Bestandserhebungsformular und die Satzung, sowie Ausführungen zu
dem Zweck und den Zielen des Vereins, die Gemeinnützigkeitsbescheinigung, ein
Versicherungsnachweis, Aussagen zum Verhältnis des Antragstellers zu den
Amateurbestimmungen des Deutschen Sportbundes und ggf. zu den
Dopingbestimmungen.
Mit dem
Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller die Verbandssatzung mit den
bestehenden Ordnungen an. Die Satzung des Aufzunehmenden muss den Grundsätzen
des § 3 der Verbandssatzung entsprechen. Über den Aufnahmeantrag befindet das
geschäftsführende Präsidium.
Das
Aufnahmeverfahren, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in den §§ 4, 5
und 6 der Satzung festgehalten.
Aufnahmeanträge
von Einzelmitgliedern
erfolgt über ein Antragsformular, das hier
direkt abgerufen und entsprechend den darin vermerkten Angaben weitergeleitet
werden kann.
Mitgliedsbeiträge
Die
Vorgaben für die Beitragserhebung sind im §7 der Satzung wie folgt geregelt:
Alle
Mitglieder zahlen für ihre einen von dem Verbandstag festgesetzten
Jahresbeitrag.
Die Berechnungsgrundlage ist die vom Sportbund Pfalz jedes Jahr durchgeführte
Bestandserhebung.
Über eine
Neufestsetzung der Beitragshöhe kann jedes Jahr vom Verbandstag beschlossen
werden.
Auch
Neuaufgenommene haben den vollen Jahresbeitrag zu leisten.
Der Beitrag
ist spätestens am 01.02. eines jeden Jahres fällig.
Aufrechnungen
irgendwelcher Art sind unzulässig.
Für nach der
Bestandserhebung erfolgte Austritte von Anschlussmitgliedern leistet der
Verband keine Rückzahlung.
Darüber
hinaus ist ein Beitragssatz an den Deutschen Kanu-Verband als Dachverband zu
leisten.
Dieser
Beitrag wird zusammen mit dem Beitrag zum Pfälzischen Kanu-Verband erhoben und
direkt an den DKV weitergereicht.
Der Eingang der Mitgliedsbeiträge ist die Voraussetzung zur Ausübung des
Stimmrechts.
Es gelten derzeit(ab
01.01.2023) folgende Beitragssätze (Jahresbeiträge) für Vereinsmitglieder:
Anteilige
Beitragssätze PKV-Anteil DKV-Anteil Gesamtbeitrag
Kinder bis 6 Jahre alt 0,00 0,00 Beitrag
frei
Schüler7 - 14 Jahre alt 1,00 2,00 3,00 EURO
Jugendliche15
- 18 Jahre 1,50 4,00 5,50 EURO
Erwachseneüb.18
Jahre 2,50 10,00 12,50
EURO
Die
anteiligen Beiträge für den DKV sind hierin bereits enthalten.
Eine Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband oder im
Deutschen Kanu-Verband gibt es nicht.
Es gelten derzeit (ab 01.01.2023) folgende Beitragssätze (Jahresbeiträge) für Einzelmitglieder:
Einzelmitglieder/Jahresbeitrag
Erwachsene 75,00
EURO *) siehe Vermerk unten
-
Familie/Partnermitglied 40,00
EURO
Familienbeitrag
incl. Kinder bis 18J. 140,00 EURO
Studenten 60,00
EURO
Jugendliche 15-18 Jahre 25,00 EURO
Schüler bis 14 Jahre 15,00
EURO
*) Der Betrag beinhaltet den Bezug des Fachjournals "Kanu-Sport", alle weiteren Familienmitglieder ohne diesen Bezug.
Eine
Aufnahmegebühr für die Einzel-Mitgliedschaft im Pfälzischen Kanu-Verband oder
im Deutschen Kanu-Verband gibt es nicht.
Die
Staffelung der Beiträge sowie die Beitragssätze entsprechen der Vereinbarung
zur Ausgestaltung einer
„Bundeseinheitlichen Mitgliedschaft für Einzelmitglieder“ des DKV.
Ansprechpartner
für die Einzelmitgliedschaft: Klicke: "Präsidium des Verbandes" und siehe dort
"Obmann für Einzelmitglieder".
Kaiserslautern,
Stand 27.12.2017
gez. Jörn von
zur Mühlen, Präsident