Die nachfolgende Stellungnahme wurde dem Landessportbund zugestellt.
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Linksrheinischer Kanu-Wanderweg " Durchgängige Befahrbarkeit der Altrheinarme zwischen Waldsee
und Leimersheim " Stellungnahme des Pfälzischen Kanu-Verband e.V. Der Pfälzische
Kanu-Verband (PKV) nimmt zu dem am 08.Juli 2003 in Speyer vorgelegten Entwurfsfassung
wie folgt Stellung: 1. Der PKV hat nach wie vor ein großes
Interesse an der Einrichtung und Regelungen/Vereinbarungen zur Schaffung
eines räumlich durchgängigen und zeitlich fortlaufenden linksrheinischen
Kanu-Wanderweges nach dem Vorbild des rechtsrheinischen Kanu-Wanderweges auf
der badischen Seite. Hierbei sei auf die
bereits seit Jahren bestehende Genehmigung für den rechtsrheinischen
Kanu-Wanderweg hingewiesen und auf die sich an der Tradition abgeleitete
tatsächliche auch so empfundene „Genehmigung“ auf der linksrheinischen Seite. 2. Der PKV sieht die am 08.Juli 2003 in
Speyer vorgestellte Fassung des Entwurfs als Zwischenstation und als Grundlage
für weitere Gespräche und Verhandlungen an. Wie bei dieser Besprechung zu
erkennen war, gab es von der „Basis“ teils erhebliche Widerstände, allerdings
verbunden auch mit einer großen Zahl von konstruktiven Vorschlägen, die
offenbar in der Kommissionsarbeit nicht bzw. nicht ausreichend erörtert
worden sind. Es erscheint sinnvoll,
diese Vorschläge zur Erreichung des Ziels der freiwilligen Vereinbarung
aufzugreifen und mit allen Beteiligten zu erörtern. Es wurde ebenso deutlich,
dass von Seiten des Sports ein Verständnis für die Anliegen des Naturschutzes
besteht, dass jedoch massive Zweifel an der Ausgewogenheit der
Interessenslage bestehen. Der Naturschutz bleibt in vielen seiner Positionen
die überzeugenden Argumente schuldig. Ebenso wurden wesentliche Gutachten,
wie das zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Paddelns, bzw. Erkenntnisse
und Positionen aus den Vorgängen um die Wieslauter
nicht oder nicht mit der Notwendigen Konsequenz einbezogen. Zu viele Fragen bleiben
offen und bauen auf bisher nicht belegten Behauptungen und Annahmen auf. So
konnte z.B. von Seiten des Naturschutzes nicht der Nachweis geführt werden,
dass das Paddeln als solches, bzw. die Befahrung der Wasserflächen einen
nachweisbaren Schaden verursachen. So konnte auch das Ungleichgewicht
zwischen dem weiterhin erlaubten Befahren der Flächen durch Fischernachen und
dem Verbot zur Befahrung mit Kanus nicht geklärt werden. Auch offen bleibt
z.B. die Frage, ob die in der Argumentation des Naturschutzes angeführten
Zugvögel sich nur auf der linksrheinischen Seite niederlassen, die
gegenüberliegend rechtsrheinische aber meiden, weil dort das Paddeln im
Rahmen der Vereinbarungen erlaubt ist. etc. pp. 3. Es ist durchaus verständlich und wohl auch
nachvollziehbar, wenn von Seiten des Naturschutzes Forderungen gestellt
werden. Nicht nachvollziehbar ist aber, wenn die Belange des Wassersports
nicht reflektiert bzw. nicht berücksichtigt werden. Als tatsächliche
Maximalforderung empfinden wir die Einschränkung der Befahrbarkeiten auf zum
Teil nur wenige Wochen im Jahr, zusätzlich verbunden mit der Unterbrechung
und damit der Blockierung der Durchgängigkeit des Wanderweges. Wir empfinden es als nicht
akzeptabel, dass solche ‚Maximalforderungen’ nicht mehr verhandelbar sein
sollen. 4. Der Pfälzische Kanu-Verband bekennt sich
ausdrücklich zur schonenden und ausgewogenen Nutzung, aber auch zur Pflege
der Natur. Ihm liegt allerdings auch insbesondere die Anleitung und
Hinführung der Jugend zu diesem Grundverständnis am Herzen. Es ist für den PKV nicht
nachvollziehbar und auch nicht vermittelbar, wie durch weitgreifende Verbote
und massive Befahrungsregelungen, wie sie sich aus den präsentierten
Forderungen des Naturschutzes ergeben, ein solches Gedankengut vermittelt
werden soll und kann. So vermisst der Pfälzische Kanu-Verband jeglichen
Ansatz seitens des Naturschutzes, im Rahmen der angestrebten freiwilligen Regelungen
als Kompromissansätze, z.B. Lehrfahrten auf zu schützenden
Gewässerabschnitten, anzubieten oder Anleitungen hinsichtlich des im Sinne
des Naturschutzes erwarteten richtigen Verhaltens zu gewähren. Ebenso wurden
seitens des Naturschutzes bisher keinerlei Kooperationsvorschläge
unterbreitet, die auf ein gemeinsames, auch pädagogisches Hinwirken im Sinne
der oben angerissenen Grundabsichten hinauslaufen. Lediglich massive
Einschränkungen und Verbote mit teils engsten Zeitfenstern sind erkennbar.
Auch in diesem Bereich sieht der PKV ein großes Feld der
Verständigungsmöglichkeiten, das trotz entsprechender Vorschläge des PKV
bisher noch nicht bearbeitet worden ist. 5. Wie oben angesprochen, wurden auf der
Sitzung in Speyer mehrere Vorschläge auf dem Weg zu einer gemeinsamen
freiwilligen Vereinbarung angesprochen. (Siehe auch Vermerk zur Sitzung vom
16.07.03 / Frau Weisemöller und Herr Petry). An dieser Stelle sei auch auf anderorten
praktizierte Kompromisse hingewiesen, wie z.B. die Einführung von
Tageszeitfenstern zur erlaubten stundenweisen
Befahrung, um der Natur in den Abend-, Nacht- und Morgenstunden die
notwendige Ruhe zu garantieren. Ferner wurden diverse Vorschläge mit
Korrekturen/Verschiebungen der ausgewiesenen Schutzflächen gemacht, die zur
Befahrung Wasserflächen notwendig, sind und die Grundforderungen des
Naturschutzes mit Einsicht nicht beeinträchtigen können. 6. Der Pfälzische Kanu-Verband legt Wert
darauf, dass in einer zukünftigen, noch zu erarbeitenden Vereinbarung bei den
Festlegungen die Ausgewogenheit(!) der Interessen der unterschiedlichen
Seiten deutlich sichtbar und damit auch akzeptabel ablesbar sein muss. Diese
Ausgewogenheit wird bisher vermisst. Fazit: Der Entwurf wird in seiner
vorliegenden Form abgelehnt, weil aus unserer Sicht diesem Entwurf
fachlich-sachliche Mängel anhaften und er in der vorliegenden Form zu seiner
Konsequenz führt, die nicht mitgetragen werden kann: Die Belange des
Naturschutzes werden ungerechtfertigt so interpretiert, dass das unter dem
Aspekt der Umweltverträglichkeit durchgeführte Paddeln zu kurz kommt. Der PKV fordert die
notwendigen beteiligten Gesprächspartner ausdrücklich auf, den über weite
Strecken positiven, gemeinsam begonnenen Weg fortzusetzen und in weiteren
Gesprächen eine einvernehmliche, begründete und ausgewogene Lösung zu suchen
und zu finden. Es sollte möglich sein, in gegenseitigem Respekt und auch in
gegenseitiger Anerkennung der unterschiedlichen Interessenslagen eine einvernehmliche
und praktikable Lösung zu finden und schließlich eine gemeinsame freiwillige
Vereinbarung zu verabschieden. KL, 18.Oktober 2003 Gez. Jörn von zur Mühlen /
Präsident |
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